Die Schutzhütte wird von der Schutzhütten Arbeitsgemeinschaft Frechenhausen verwaltet.

Der Hüttenwart, der die jeweilige Vermietung regelt, ist Kai Schmidt (Telefon: 06464/5595, Handy: 016092202621, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Die Schutzhütte samt Einrichtung, sowie das umliegende Gelände, sind pfleglich zu behandeln.

Die Vermietung der Hütte erfolgt jeweils für 24 Stunden und zwar von 10:00 Uhr bis 10:00 Uhr des Folgetages. Absprachen mit dem Schutzhüttenwart und dem evtl. nachfolgenden Mieter sind möglich.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, die Musik nach 22:00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu drosseln, damit die Nachtruhe der Bürger nicht gestört wird. Auch am Tage ist darauf zu achten, die Musik nicht unnötig laut zu halten.

Auf dem Sportplatz darf kein Zelt, Bierpilz oder ähnliches aufgestellt werden. (Ausnahmen müssen unbedingt mit dem Sportverein SSV Möwe Frechenhausen abgesprochen werden)

Nach der Benutzung ist die Schutzhütte mit Toiletten und Außenanlagen dem Hüttenwart in sauberem, trockenem und ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Der angefallene Müll ist selbst zu entsorgen. Die Theke, Tische und Arbeitsplatten sind feucht abzuwischen sowie der Boden zu putzen. Gerätschaften hierfür befinden sich in der Schutzhütte. Nach der Benutzung ist alles wieder dort aufzuhängen bzw. hinzustellen, wo es auch vorher war.

Feuer darf nur am vorgesehenen Grillplatz gemacht werden. Mitgebrachtes Holz muss restlos verbrannt oder wieder mitgenommen werden.

In den Monaten Juni bis August ist es aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr grundsätzlich nicht gestattet, Feuer im offenem Gelände des Schutzhüttenbereiches zu entzünden, auch nicht auf dem dafür vorgesehenen Grillplatz! Im Einzelfall kann evtl. auf eigene Anfrage an das gemeindliche Ordnungsamt eine Genehmigung erteilt werden.

Die Feuerstelle ist mit dem DRAHTBESEN zu säubern und die erkaltete Asche zu entsorgen. Hierbei ist der letzte Mieter für die Reinigung verantwortlich! Die Entsorgung der kalten Asche kann im Wald (ohne Nägel, Eisenteile und Glas) neben der Gerätehütte auf dem ausgeschilderten Platz erfolgen.

Schäden, die während der Mietzeit an der Schutzhütte, am Inventar und umliegendem Gebiet auftreten,  müssen dem Hüttenwart gemeldet werden. (Zu Mietbeginn sollte überprüft werden, ob alles in ordnungsgemäßem Zustand ist.) Die Schutzhütten-AG ist berechtigt, einen Unternehmer zu beauftragen, der aufgetretene Schäden beseitigt. Die Kosten der Beseitigung trägt der Mieter in vollem Umfang. Ebenso sind bei Verlust des Schlüssels durch den Mieter die Kosten der Schließanlage in voller Höhe zu tragen.

Dem Mieter ist bekannt, dass bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben weitere Anmietungen untersagt werden können.

Nach ordnungsgemäßer Hüttenübergabe kann die Rückzahlung der Kaution erfolgen. Bei Verletzung der Benutzungsordnung ist die Schutzhütten-AG jedoch dazu berechtigt, die Kaution einzubehalten.

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt auf unserer Schutzhütte!

 

Eure Schutzhütten-AG Frechenhausen